Jugendschutz
Was macht uns Übungsleiter und Jugendbetreuer besonders?
-Wir leben vor
-Wir haben Spaß
-Wir übernehmen Verantwortung
-Wir sind Vorbilder
-Wir fördern das Miteinander
-Wir bekommen Vertrauen entgegengebracht
-Wir vermitteln Werte
Wir müssen mit dem Vertrauen verantwortungsvoll umgehen!
Die Sportfreunde Bubenorbis 07 e. V. haben zum 1.12.2015 mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall eine Vereinbarung zur Umsetzung des § 72 SGB VIII (Kinder- und Jugendschutz) getroffen.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder-und Jugendarbeit fernzuhalten bzw. auszuschließen. Der Verein verpflichtet sich, die Geeignetheit seiner Mitarbeiter zu prüfen. Bei Personen, die Minderjährige unmittelbar beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden usw. soll Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis genommen werden.
Auskünfte und Unterlagen dazu sind beim 1. Vorsitzenden Hubert Krauth und bei Corinna Vogelmann (Jugendschutzbeauftragte) erhältlich.